Einige Anmerkungen zur Gemeindevertretungssitzung (18.11.2013) aus Sicht der GLG:
Der Bau zweier Mischwasserüberlaufbecken im Mösle und neben dem Hopbach (beim Hackschnitzellagerplatz) ist im Interesse der Gewässerreinhaltung unbedingt erforderlich. Im Jahre 2014 soll das Mösle-Becken, 2015 jenes beim Hopbach gebaut werden. Der Verbindungsweg Unterführung L 57-Mösleweg liegt im unmittelbaren Baubereich des Beckens im Mösle und muss verlegt werden. Diese Verlegung sollte gleich dazu genutzt werden, das im unmittelbaren Nahbereich der Baustelle verlaufende geplante Teilstück der Landesradroute mit gefahrloser Querung der L 57 über eine Brücke zu realisieren. Landesradrouten werden zu 70% der Kosten vom Land gefördert.
Dazu haben wir folgenden Zusatzantrag gestellt:
Ergänzend zur Planung des Mischwasserüberlaufbeckens Mösle ist der Abschnitt der Landesradroute vom Mösleweg mit Brücke über die L 57 nordwärts der Bahn entlang bis zum bestehenden bahnbegleitenden Weg auf Höhe des Sonderberges zu projektieren. Dieser Radweg soll möglichst im Zuge des Baus des Beckens realisiert werden.
Radroutenteilstück und Lage des Mischwasserüberlaufbeckens Mösle.
(Dieses wird nach dem Bau wieder mit Erdreich überdeckt.)
Unser Antrag wurde an den Bau- und Raumplanungs- und den Mobilitätsausschuss verwiesen.
Entwicklung im Moosfeld:
Ein Vorschlag einer möglichen weiteren Entwicklung des Moosfeldes (Büro stadtland)
In diesem Zusammenhang haben wir gemeinsam mit Reinhard Rüf (SP) betont, dass keinerlei zwingende Notwendigkeit besteht, auch den letzten größeren unverbauten Fleck (Bauerwartungsland) in Götzis zusammenzulegen und in der Folge zu verbauen – also am besten derzeit und möglichst lange keine Umlegung!
Eventuell wird es allerdings notwendig, zunächst einen Kindergarten im Gebiet zu bauen und im Weiteren möglicherweise auch eine Volksschule. Im Papier des Raumplanungsbüros ist auch von der Notwendigkeit von ausreichenden Spielflächen die Rede. Es müsste also wenigstens planerisch fixiert werden, wo dieses Ortsteilzentrum Götzis-Nord mit den erwähnten Einrichtungen situiert wird. Für den Kindergarten würde vermutlich der gemeindeeigene Grund westlich des Knicks der L 57 (auf dem Plan sind 3 Baukörper angedeutet) ausreichen, sodass vorläufig nichts umgewidmet werden muss. In der weiteren Folge sind aber dann noch die VS und Spielflächen nötig, die dann auf der gegenüberliegenden Seite der L 57 lägen. Die L 57 ( auch mit viel LKW-Verkehr (Loacker-Recycling)) würde das Ortsteilzentrum Nord trennen und weitgehend entwerten – wie der sprichwörtliche „Elefant im Porzellanladen“.
Ich habe deshalb gefordert, man müsse die Situierung des gesamten Ortsteilzentrums Nord planerisch festlegen. Dieses kann sinnvollerweise fast nur im seit langem geplanten Bereich liegen. Das heißt, dass mittelfristig die L 57 verlegt werden muss (schon lange geplante Trasse unmittelbar oberhalb der Geländekante mit lärmdämmender Absenkung, welche auch die „Grünachsen“-Brücke und damit eine vollkommen gefahrlose Querung der L 57 ermöglicht.)
Es ist allerdings zu befürchten, dass die ÖVP keinerlei Diskussion über die L 57 mehr zulassen will und lieber dem Drängen einiger (nicht aller) Grundbesitzer und der Baulobby nachgibt und weitgehend konzeptlos drauflosbauen lässt.
Man müsste zumindest nochmals eine ausführliche, grundlegende Diskussion mit den Grundbesitzern und allen Bewohnern im betroffenen Gebiet Götzis-Nord führen.
„Feststellung der Mehrkosten des neuen Feuerwehrhauses und Kostenersatz durch die Verursacher“ (Antrag der SP/PF):
Wir haben einen eigenen Antrag vorbereitet:
Nachdem die Beachtung von Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beim Bau des neuen Götzner Feuerwehrhauses sehr unterschiedlich bewertet wird, ersucht die Gemeindevertretung Götzis den Landesrechnungshof um Prüfung dieses Baues.
Die ÖVP ist uns etwas überraschend mit ihrem eigenen Antrag auf Rechnungshofprüfung (mit angeschlossener Begründung aus ihrer Sicht) zuvorgekommen, worauf wir unseren Antrag als Zusatzantrag eingebracht haben. Der ÖVP geht es ja vor allem darum, ihre spekulative Hoffnung, die angeblich versprochenen 200 Arbeitsplätze, besonders zu gewichten, während unser Antrag auch auf das fragwürdige Plan-Kopieren ins Moos mit allen kostspieligen Konsequenzen abzielt. Die ÖVP meint in ihrem Antrag, eine verantwortungsvolle Fraktion müsse unter Einbezug aller Faktoren entscheiden. Dass der letzte Fußballplatz im Hauptsiedlungsgebiet ersatzlos eliminiert wird, kommt in ihrer Gesamtschau allerdings nicht vor.
Wir haben für den ÖVP-Antrag gestimmt, weil damit die Chance auf eine RH-Prüfung eher steigt und sich der RH vermutlich nicht darauf beschränken wird, das Luftschloss „Huber-Europazentrale“ zu gewichten, sondern die ganze Angelegenheit prüft.
Unser Zusatzantrag wurde von ÖVP und F abgelehnt und natürlich in der Presse nicht erwähnt (Ausnahme vol.at).
Die Einführung der Papiertonne ist zu begrüßen, nachdem alle bekannten Erfahrungen aus Gemeinden, die bereits umgestellt haben, positiv sind. Zu überlegen ist, ob auf die eine oder andere Sammelstelle ganz verzichtet werden kann.
Vermutlich wird in naher Zukunft auch die Frage eines regionalen Wertstoffhofes (denkbar neben dem Grün“müll“-Platz) zu entscheiden sein.