Geordnete Rettung – Konzept der Initiative „Courage“

In der festgefahrenen Flüchtlingsdebatte stellt das 6-Punkte-Programm der „geordneten Rettung“ für Österreich einen neuen Ansatz dar. Dabei kann auf vorhandene Ressourcen aufgebaut werden, z. B. durch eine Kooperation mit Sant’Egidio, einer christlichen Gemeinschaft, die schon seit einigen Jahren Menschen aus Flüchtlingslagern weltweit legal nach Italien, Frankreich und Belgien holt. Gerade erst vor wenigen Tagen sind über diese sog. „humanitären Korridore“ wieder 40 Menschen von Lesbos nach Italien gebracht worden. Das Konzept wurde in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Expert*innen sowie unter Einbeziehung zentraler Stakeholder*innen entwickelt. Es sieht sechs Punkte bzw. Schritte vor:

  1. Vorbereitung auf Lesbos (Koordination vor Ort und in Österreich für Abstimmungen mit Behörden etc.)
  2. Auswahl und Transfer (Registrierung, Prüfung, Auswahl in Abstimmung mit Quartieren und Transfer)
  3. Covid-19-Maßnahmen (Gesundheitstests und Quarantäne, wie in den jeweiligen Bestimmungen vorgesehen)
  4. Unterbringung (durch Gemeinden, Pfarren, Gastgeberfamilien und Einzelpersonen)
  5. Soziale Absicherung (Kranken- und Unfallversicherung bzw. Versorgung durch öffentliche Hand)
  6. Integrationsbegleitung (Begleitvereinbarung z. B. mit „Buddy-System“ und Unterstützung für Spracherwerb, Ausbildung etc.)

„Courage – Mut zur Menschlichkeit“ ist eine breite, zivilgesellschaftliche Initiative mit dem Ziel, Menschen aus den griechischen Lagern zu retten.

Verbesserung der Situation von Flüchtenden

ÖVP/GLG/NEOS-Antrag gemäß § 41 Abs. 2 Gemeindegesetz

Den unterzeichnenden Fraktionen ist es ein Anliegen, ein gemeinsames Zeichen zur Verbesserung der Situation von Flüchtenden zu setzen. Als Soforthilfe wird die österreichische Bundesregierung aufgefordert, die Finanzmittel zu erhöhen, um vor Ort rasch Hilfe leisten zu können.
 
Zudem unterstreichen die unterzeichnenden Fraktionen die Absicht, im Sinne der europäischen Werte und der Solidarität mit Griechenland, unbegleitete minderjährige Schutzsuchende, Familien, Frauen und andere vulnerable Personengruppen nach einem nachvollziehbaren Konzept und mit festgelegten Rahmenbedingungen aufzunehmen. Diese Verteilung soll nach Maßgabe der Möglichkeiten der Gemeinde erfolgen und in enger Abstimmung mit dieser abgestimmt werden.
 
Dazu soll der Bürgermeister den von der Gemeindevertretung beschlossenen Resolutionsantrag an die österreichische Bundesregierung, die Landesregierung sowie an Nationalrat und Bundesrat übermitteln.

In diesem Sinne stellen die unterzeichnenden Fraktionen den Antrag, dass die Gemeindevertretung Folgendes beschließen möge:

  1. Die Gemeindevertretung appelliert an die österreichische Bundesregierung, eine weitere Erhöhung der finanziellen Sofortmaßnahmen zu tätigen, um vor Ort direkt Hilfestellung leisten zu können.
  2. Die Gemeindevertretung richtet folgenden Resolutionsantrag an die österreichische Bundesregierung: „Die österreichische Bundesregierung soll sich zusätzlich für einen funktionierenden EU-Verteilungsschlüssel für Schutzsuchende sowie für eine gesamteuropäische Asylstrategie, die eine gerechte, faire und geordnete Verteilung von Schutzsuchenden ermöglicht, einsetzen.“
  3. Die Gemeindevertretung fordert die österreichische Bundesregierung auf, im Sinne der europäischen Werte und der Solidarität mit Griechenland unbegleitete minderjährige Schutzsuchende, Familien, Frauen und andere vulnerable Personengruppen nach einem nachvollziehbaren Konzept mit festgelegten Rahmenbedingungen aufzunehmen und auf jene Gemeinden zu verteilen, die bereit sind, ihnen Obdach, Hilfe und Perspektiven auf ein Leben ohne Angst vor Gewalt, Hunger und Verrohung zu bieten. Diese Verteilung soll nach Maßgabe der Möglichkeiten der Gemeinden und in enger Abstimmung mit diesen akkordiert werden.
  4. Der Bürgermeister wird von der Gemeindevertretung beauftragt, diesenResolutionsantrag an die österreichische Bundesregierung, die Landesregierung sowie an Nationalrat und Bundesrat zu übermitteln.

Der Antrag wurde am 31.5.2021 gegen die Stimme der FP angenommen, die nur Punkt 1 zustimmen konnte.

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