Götzis erklärt sich zur „TTIP/CETA/TiSA-kritischen Gemeinde“

Die Grüne Liste Götzis wollte ursprünglich dass sich Götzis wie andere Gemeinden und Städte zur TTIP/CETA/TiSA-freien Gemeinde erklärt. Offensichtlich war es der Götzner VP nicht möglich, über den „Wirtschaftsschatten“ zu springen und den Schutz der Gemeinde-Autonomie über den Schutz einzelner Investoren zu stellen. Gratulation hingegen an die Gemeinde Mäder, die sich als 4. Gemeinde in Vorarlberg zu einer TTIP, CETA und TiSA – freien Gemeinde erklärt hat – ohne irgendwelche Verrenkungen!

Auf Initiative der Grünen Liste Götzis wurde bei der Gemeindevertretungssitzung am 26.1.2015 folgender kritischer Kompromiss beschlossen:

Die Marktgemeinde Götzis erklärt sich zur „TTIP/CETA/TiSA-kritischen Gemeinde“.

Mit der Erklärung zur TTIP/CETA/TiSA-kritischen Gemeinde werden folgende Forderungen an die Bundesregierung, an die Abgeordneten des Nationalrates und an das europäische Parlament verbunden:

  • kein Abschluss von Handels- und Investitionsabkommen, welche die Gemeindeautonomie bei der Sicherstellung der öffentlichen Dienstleistungen untergraben oder ihre Rechte auf Regulierung einschränken
  • kein Abschluss von Handels- und Investitionsabkommen, die Instrumente des Investitionsschutzes enthalten
  • Aussetzen der TTIP & TiSA-Verhandlungen, solange die verhandlungsrelevanten Dokumente nicht offengelegt sind und es keinen demokratischen Prozess gibt
  • Ablehnen des CETA-Abkommens durch die österreichische Regierung bzw. die Abgeordneten des Nationalrates bzw. die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament
  • die Offenlegung der Verhandlungsunterlagen aller derzeit verhandelten Abkommen, insbesondere von TTIP, CETA und TiSA für BürgerInnen und ParlamentarierInnen
  • die begleitende öffentliche Auseinandersetzung mit den Verhandlungsinhalten während der gesamten Verhandlungsdauer im österreichischen und Europäischen Parlament unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Begründung:

Im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) sowie der CETA- und TiSA-Abkommen verhandelt die EU-Kommission im Auftrag der Mitgliedsländer weitere Deregulierungsmaßnahmen und –schritte, die alle Lebensbereiche betreffen. Teilbereiche davon sind der Dienstleistungssektor und die öffentliche Auftragsvergabe. Laut dem durchgesickerten Verhandlungsmandat für TTIP und den durchgesickerten Verhandlungsdokumenten für CETA und TiSA ist das Ziel dieser Abkommen, bestehende Liberalisierungen des Dienstleistungsbereichs über diese Abkommen festzuschreiben.

Alle öffentlichen Dienstleistungen, die für den sozialen Zusammenhalt wichtig sind und zu denen alle BürgerInnen freien Zugang haben müssen, sind von diesen Abkommen betroffen: Gesundheit, Bildung, Energieversorgung, Wasser, Transporte, öffentlicher Verkehr, Post, Telekommunikation, Kultur und Freizeit, Abfallwirtschaft, Alterspflege usw. Lediglich jene Bereiche, die explizit in Form eines Negativlistenansatzes ausgenommen werden, fallen nicht darunter.

Darüber hinaus sollen Konzerne, die in einer der Regionen bzw. Länder, die TTIP, CETA und TiSA verhandeln, eine Niederlassung haben, in Zukunft bei der Ausschreibung von öffentlichen Verträgen mitbieten können.

Freihandelsabkommen – so auch diese – sind für alle Gebietskörperschaften, also vom Bund über die Bundesländer bis zu den Gemeinden gültig; sie sind für alle Gebietskörperschaften verpflichtend. Bundesländer und Gemeinden sind also direkt betroffen. TTIP, CETA und TiSA stellen das Subsidiaritätsprinzip in Frage, indem sie namentlich die Möglichkeit der lokalen Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen einschränken im Dienstleistungsbereich eine eigenständige Politik zu betreiben. Die zwingende Gleichbehandlung von lokalen und ausländischen Anbietern (Prinzip der „Inländerbehandlung“) macht Regionalpolitik oder die Förderung von Nahversorgung unmöglich.

Im Rahmen von TTIP und CETA sollen Konzernen auch Klagerechte gegenüber Staaten zugesprochen werden – der sogenannte Investitionsschutz. Solche Klagen sollen von privaten Schiedsgerichten entschieden werden, die der Öffentlichkeit – wenn überhaupt – nur beschränkt zugänglich sind und für die es keine Berufungsmöglichkeiten gibt. Damit können diese Konzerne in Zukunft Staaten (und indirekt Gemeinden) auf entgangenen Gewinn oder zu hohe Umweltauflagen klagen. Dies kann auch Gemeinden treffen. So hat Vattenfall 2009 Deutschland wegen zu hoher Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg geklagt.

Erstmalig wird im TTIP-Abkommen ein regulatorischer Rat verhandelt, der dieses Abkommen zu einem „lebenden Abkommen“ machen soll. Dieser Rat soll von Vertretern der Europäischen Kommission und der US-Regierung beschickt werden. Nach Abschluss der Verhandlungen sollen bestehende und zukünftige Gesetze, Vorschriften und Standards zum Schutz von Leben und Gesundheit, zum Umwelt- und KonsumentInnenschutz insbesondere auch für den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten darauf überprüft werden, ob sie ein unnötiges Handelshemmnis zwischen den betreffenden Ländern darstellen und gegebenfalls Maßnahmen zur Harmonisierung gesetzt werden. Ausgewählte Stakeholder (vor allem Konzerne) sollen in die Arbeit des regulatorischen Rates eingebunden werden.

Egal, welche Handels- und Investitionsabkommen verhandelt werden – ein grundlegendes Problem ist immer die fehlende Offenlegung von Verhandlungsdokumenten. Alle Verhandlungsdokumente sind geheim, weder die Position der Europäischen Kommission noch jene der verhandelnden Ländern USA und Kanada sind bekannt. Noch gravierender ist das diesen Verhandlungen eigene Demokratiedefizit. Dadurch, dass die Verhandlungen streng geheim und abgeschirmt von der Öffentlichkeit stattfinden, wird ein demokratischer Meinungsbildungsprozess unterbunden. Dies unterminiert die Grundpfeiler der Demokratie und muss deshalb grundsätzlich geändert werden. Verschiedene Gemeinden in Europa haben bereits Maßnahmen gegen TTIP, CETA und TiSA ergriffen und ähnlich lautende Resolutionen unterschrieben.

Antrag_GLG_TTIP_CETA

Autobahnhalbanschluss Götzis-Lastenstraße

Titel_GLGAntrag

Die GLG wird bei der kommenden Gemeindevertretungssitzung am 22.12.2014 folgenden Antrag zur Entlastung des Gebietes zwischen Bahn und Autobahn einbringen:

Die GV Götzis ersucht die ASFINAG und das Land Vorarlberg, als Ergänzung zum Autobahnhalbanschluss Götzis-Süd (Udelberg) einen Halbanschluss Richtung Bregenz zu errichten, dessen Fahrspuren an die Lastenstraße angebunden sind.

Begründung:
Seit dem Jahre 1990 bemüht sich die MG Götzis um die Umwandlung der beiden Halbanschlüsse Altach und Götzis-Süd in Vollanschlüsse.

Vorrangiges Ziel ist eine Verbesserung der Wohnbedingungen in großen Teilen des Gebietes zwischen Bahn und Autobahn. Der starke Verkehr auf der Lastenstraße mit hohem LKW-Anteil ist naturgemäß mit einem bedeutenden Gefährdungspotential verbunden (insbesondere auch für die wichtige Schulwegquerung bei der Kommingerstr.). Die Wohnqualität an der Lastenstraße und in ihrem Umfeld leidet unter diesem Verkehr. Wenn wesentliche Verkehrsanteile auf die Autobahn verlagert werden, bringt dies eine Verbesserung in beiden Problemfeldern.

Auch nach Installation zweier Ampelanlagen im Bereich der Autobahnausfahrt Altach und beim Knoten L 55/L57 kommt es manchmal zur Verkehrsüberlastung und zu Stauerscheinungen an diesen Stellen und beim Knoten L 57/L 56 (Lastenstraße).
Der beantragte neue Halbanschluss entlastet die genannten Knoten und verbessert damit den Verkehrsfluss. Dies kommt speziell auch der Pünktlichkeit unseres Ortsbusses amKumma zugute.

Die Anbindung der Lastenstraße kann beispielsweise über einen zusätzlichen Kreisverkehr ca. 100m nördlich des bestehenden (Lastenstr./Kirlastr.) erfolgen. Die erforderlichen Flächen sind weitestgehend schon im Besitz der ASFINAG, die Schüttungen für Auf- und Abfahrt im Wesentlichen bereits seit dem Autobahnbau vorhanden.

Bei geeigneter Situierung ist der beantragte Halbanschluss auch für die im Nahbereich befindlichen Firmen mit großen Baustofftransporten attraktiv und vorteilhaft.

In einer Lösung mit einem zweiten Kreisverkehr ist es möglich, eine für die Fußgänger entlang der Kirlastraße besonders sichere Querung der Lastenstraße einzurichten.

Da der Verkehr im Wesentlichen nur von der Lastenstraße auf die A 14 parallelverschoben wird, muss mit keinen bedeutenden Verkehrszunahmen im Anschlussbereich gerechnet werden. Um auch geringfügige Verschlechterungen auf der Kirlastraße zu vermeiden, können (bei Einvernehmen mit den Anrainern) die Kreuzungen mit der Blatturstr. und der Churerstr. auf „rechts vor links“ (mit Anhebung der Kreuzungsplateaus) umgestellt werden. Auch die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf dieser Straße mit dichter Verbauung und engem Straßenraum ist denkbar.

Mögliche Anbindung der Lastenstraße:

Skizze_Autobahn

GLG Antrag zu mehr grün am Garnmarkt

garnmarkt_leer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Die unterzeichnenden Gemeindevertreter/innen der Grünen Liste Götzis ersuchen gemäß Gemeindegesetz § 41,Abs.2, um die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretungssitzung am 19.11.2012.

Tagesordnungspunkt:

Flächenwidmungsplanänderung bez. Gst. 5537/1 Grundbuch 92110 Götzis – Beschlussfassung (ehemaliges Grundstück für das Feuerwehrhaus) Es wird beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Götzis beschließt die Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Liegenschaft Gst. 5537/1 Grundbuch 92110 Götzis, als Sondergebiet Öffentliche Grün / Spiel und Freifläche Junkersbündt.

Begründung: Da das Feuerwehrhaus am Standort Sportplatz Moos gebaut wird, und am Garnmarkt soviel wie keine Grün/Freifläche (mehr) vorhanden ist, ist es sinnvoll hier eine dementsprechende Fläche für jetzt und für zukünftige Generationen sicherzustellen.

Gemeindevertreter der Grünen Liste Götzis Mit freundlichen Grüßen

GLG Antrag für die Sitzung am 19.11.2012

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Die unterzeichnenden Gemeindevertreter/innen der Grünen Liste Götzis ersuchen gemäß Gemeindegesetz § 41,Abs.2, um die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretungssitzung am 19.11.2012.

Tagesordnungspunkt:

Rückführung des Grundstückes Gst. 5537/1 Grundbuch 92110 Götzis (ehemaliges Grundstück für das Feuerwehrhaus) im Besitz der GIG, in das Eigentum der Marktgemeinde Götzis.

Es wird beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Götzis beschließt die Rückführung der Liegenschaft Gst. 5537/1 Grundbuch 92110 Götzis, von der Marktgemeinde Götzis Immobilienverwaltungs- GmbH & Co.KG in das direkte Eigentum der Marktgemeinde Götzis.

Begründung: Da das Feuerwehrhaus am Standort Sportplatz Moos gebaut wird, ist der weitere Verbleib dieser Liegenschaft aus steuerlichen Gründen nicht mehr erforderlich. Daher hat die Rückführung dieses Grundstückes in das direkte Eigentum der Marktgemeinde Götzis zu erfolgen. Ein weiteres Belassen dieses Grundstückes im Eigentum der GIG hat somit den Sinn der Einbringungsintention verloren.

Gemeindevertreter der Grünen Liste Götzis Mit freundlichen Grüßen

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