Es ist in einer Demokratie normal, dass es Mehrheiten, auch absolute gibt. Dass diese dann Entscheidungen alleine treffen und verantworten müssen ist ebenso üblich. (Ob dies immer im Interesse der Gesamtgemeinde geschieht, ist fraglich.)
Es ist aber ebenso normal, dass man bei Fragen, welche die gesamte Bevölkerung betreffen, überlegt oder veranlasst, dass diese Bevölkerung auch ihre Meinung zu einer solchen Entscheidung abgeben kann (In Götzis bei der Standortfrage des Veranstaltungssaales am Bach geschehen).
Bei der Diskussion um den Erhalt des Sportplatzes und Freiraumes im Moos klang es ganz anders (wörtliches Zitat aus dem „ ÖVP Hoi“ vom Juli 2012):
„Der eingebrachte rot-grüne Antrag zur Abhaltung einer Volksbefragung zum Standort des neuen Feuerwehrhauses ist im Fußballerjargon ausgedrückt – ein böses Foul – oder anders gesagt ein Missbrauch eines demokratischen Instrumentes um eine bestimmte Entscheidung zu erzwingen.“
Aus welchen Gründen auch immer war hier die Meinung der Bevölkerung seitens der ÖVP Mehrheit nicht gefragt, obwohl sich eine Bürgerinitiative und zahlreiche Bürger unserer Gemeinde intensiv um den Erhalt des Sportplatzes bemühten.
Aber so einen Antrag als“ böses Foul“ zu bezeichnen und eine völlig klare und einfache Fragestellung mit Mehrheitsvotum und juristischen Spitzfindigkeiten wieder abzuschmettern, zeugt entweder von Angst vor der Entscheidung der Gemeindebürger – die vielleicht dem einen oder anderen nicht ins Konzept gepasst hätte – oder aber von einem recht eigenartigen Verständnis von Mitteln der direkten Demokratie und Bürgerbeteiligung.
Ein ÖVP-Gemeindemandatar (an 2. Stelle der Ersatzleute in der Gemeindevertretung) trat von Beginn der Diskussion um den Feuerwehrhaus-Standort klar für die Erhaltung des Sportplatzes Moos ein und ist dieser Haltung konsequent treu geblieben. Sein Eintreten für dieses Anliegen in der ÖVP-Fraktion führte dazu, dass er nicht zur Gemeindevertretungssitzung eingeladen wurde, obwohl sich mehr als 2 ÖVP-Gemeindevertreter entschuldigten und er daher hätte geladen werden müssen – ein grobes Fehlverhalten der Gemeindeführung, das dazu führte, dass die Beschlüsse der Sitzung (29.5.12) von der BH für ungültig erklärt wurden und deshalb am 2.7.12 erneut getagt werden musste.
Wer nun glaubt, dass sich die ÖVP-Führung für dieses grob undemokratische Vorgehen entschuldigt hätte, liegt vollkommen falsch. Der Mandatar wurde in den folgenden Sitzungen von seiner Fraktion gemobbt und schließlich aus der ÖVP-Fraktion ausgeschlossen, obwohl er dort seit vielen Jahren beheimatet war und immer loyal mitgearbeitet hat.
Unser Versuch, eine Volksabstimmung zum Thema einzuleiten, wurde von der ÖVP-dominierten Gemeindewahlbehörde verunmöglicht, weil die Erhaltung des Sportplatzes Moos nicht im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde sei, sondern in jenem der GIG (Gemeindeimmobiliengesellschaft). Dabei ist die GIG vollständig im Gemeindebesitz und kann keine größere Ausgabe tätigen, die nicht von der Gemeindevertretung bewilligt ist. Gegen diese Entscheidung der Gemeindewahlbehörde ist keine Berufung möglich.
Um jede weitere Debatte zu verhindern, wurden zudem sofort mit großen Baggerschaufeln und Pilotierungsmaschinen harte Fakten geschaffen.
Die politische Mehrheit in Götzis hat mit ihrer Vorgangsweise auf jeden Fall viele Gemeidebürger vor den Kopf gestoßen. Sie hat damit auch klar gemacht, dass sie nicht bereit ist, berechtigte Anliegen der jungen Götznerinnen und Götzner ebenso ernst zu nehmen wie wirtschaftliche Interessen einiger Unternehmen. Und das ist sehr schade und äußerst bedenklich.