Götzis erklärt sich zur „TTIP/CETA/TiSA-kritischen Gemeinde“

Die Grüne Liste Götzis wollte ursprünglich dass sich Götzis wie andere Gemeinden und Städte zur TTIP/CETA/TiSA-freien Gemeinde erklärt. Offensichtlich war es der Götzner VP nicht möglich, über den „Wirtschaftsschatten“ zu springen und den Schutz der Gemeinde-Autonomie über den Schutz einzelner Investoren zu stellen. Gratulation hingegen an die Gemeinde Mäder, die sich als 4. Gemeinde in Vorarlberg zu einer TTIP, CETA und TiSA – freien Gemeinde erklärt hat – ohne irgendwelche Verrenkungen!

Auf Initiative der Grünen Liste Götzis wurde bei der Gemeindevertretungssitzung am 26.1.2015 folgender kritischer Kompromiss beschlossen:

Die Marktgemeinde Götzis erklärt sich zur „TTIP/CETA/TiSA-kritischen Gemeinde“.

Mit der Erklärung zur TTIP/CETA/TiSA-kritischen Gemeinde werden folgende Forderungen an die Bundesregierung, an die Abgeordneten des Nationalrates und an das europäische Parlament verbunden:

  • kein Abschluss von Handels- und Investitionsabkommen, welche die Gemeindeautonomie bei der Sicherstellung der öffentlichen Dienstleistungen untergraben oder ihre Rechte auf Regulierung einschränken
  • kein Abschluss von Handels- und Investitionsabkommen, die Instrumente des Investitionsschutzes enthalten
  • Aussetzen der TTIP & TiSA-Verhandlungen, solange die verhandlungsrelevanten Dokumente nicht offengelegt sind und es keinen demokratischen Prozess gibt
  • Ablehnen des CETA-Abkommens durch die österreichische Regierung bzw. die Abgeordneten des Nationalrates bzw. die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament
  • die Offenlegung der Verhandlungsunterlagen aller derzeit verhandelten Abkommen, insbesondere von TTIP, CETA und TiSA für BürgerInnen und ParlamentarierInnen
  • die begleitende öffentliche Auseinandersetzung mit den Verhandlungsinhalten während der gesamten Verhandlungsdauer im österreichischen und Europäischen Parlament unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Begründung:

Im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) sowie der CETA- und TiSA-Abkommen verhandelt die EU-Kommission im Auftrag der Mitgliedsländer weitere Deregulierungsmaßnahmen und –schritte, die alle Lebensbereiche betreffen. Teilbereiche davon sind der Dienstleistungssektor und die öffentliche Auftragsvergabe. Laut dem durchgesickerten Verhandlungsmandat für TTIP und den durchgesickerten Verhandlungsdokumenten für CETA und TiSA ist das Ziel dieser Abkommen, bestehende Liberalisierungen des Dienstleistungsbereichs über diese Abkommen festzuschreiben.

Alle öffentlichen Dienstleistungen, die für den sozialen Zusammenhalt wichtig sind und zu denen alle BürgerInnen freien Zugang haben müssen, sind von diesen Abkommen betroffen: Gesundheit, Bildung, Energieversorgung, Wasser, Transporte, öffentlicher Verkehr, Post, Telekommunikation, Kultur und Freizeit, Abfallwirtschaft, Alterspflege usw. Lediglich jene Bereiche, die explizit in Form eines Negativlistenansatzes ausgenommen werden, fallen nicht darunter.

Darüber hinaus sollen Konzerne, die in einer der Regionen bzw. Länder, die TTIP, CETA und TiSA verhandeln, eine Niederlassung haben, in Zukunft bei der Ausschreibung von öffentlichen Verträgen mitbieten können.

Freihandelsabkommen – so auch diese – sind für alle Gebietskörperschaften, also vom Bund über die Bundesländer bis zu den Gemeinden gültig; sie sind für alle Gebietskörperschaften verpflichtend. Bundesländer und Gemeinden sind also direkt betroffen. TTIP, CETA und TiSA stellen das Subsidiaritätsprinzip in Frage, indem sie namentlich die Möglichkeit der lokalen Entscheidungsträger und Entscheidungsträgerinnen einschränken im Dienstleistungsbereich eine eigenständige Politik zu betreiben. Die zwingende Gleichbehandlung von lokalen und ausländischen Anbietern (Prinzip der „Inländerbehandlung“) macht Regionalpolitik oder die Förderung von Nahversorgung unmöglich.

Im Rahmen von TTIP und CETA sollen Konzernen auch Klagerechte gegenüber Staaten zugesprochen werden – der sogenannte Investitionsschutz. Solche Klagen sollen von privaten Schiedsgerichten entschieden werden, die der Öffentlichkeit – wenn überhaupt – nur beschränkt zugänglich sind und für die es keine Berufungsmöglichkeiten gibt. Damit können diese Konzerne in Zukunft Staaten (und indirekt Gemeinden) auf entgangenen Gewinn oder zu hohe Umweltauflagen klagen. Dies kann auch Gemeinden treffen. So hat Vattenfall 2009 Deutschland wegen zu hoher Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Moorburg in Hamburg geklagt.

Erstmalig wird im TTIP-Abkommen ein regulatorischer Rat verhandelt, der dieses Abkommen zu einem „lebenden Abkommen“ machen soll. Dieser Rat soll von Vertretern der Europäischen Kommission und der US-Regierung beschickt werden. Nach Abschluss der Verhandlungen sollen bestehende und zukünftige Gesetze, Vorschriften und Standards zum Schutz von Leben und Gesundheit, zum Umwelt- und KonsumentInnenschutz insbesondere auch für den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten darauf überprüft werden, ob sie ein unnötiges Handelshemmnis zwischen den betreffenden Ländern darstellen und gegebenfalls Maßnahmen zur Harmonisierung gesetzt werden. Ausgewählte Stakeholder (vor allem Konzerne) sollen in die Arbeit des regulatorischen Rates eingebunden werden.

Egal, welche Handels- und Investitionsabkommen verhandelt werden – ein grundlegendes Problem ist immer die fehlende Offenlegung von Verhandlungsdokumenten. Alle Verhandlungsdokumente sind geheim, weder die Position der Europäischen Kommission noch jene der verhandelnden Ländern USA und Kanada sind bekannt. Noch gravierender ist das diesen Verhandlungen eigene Demokratiedefizit. Dadurch, dass die Verhandlungen streng geheim und abgeschirmt von der Öffentlichkeit stattfinden, wird ein demokratischer Meinungsbildungsprozess unterbunden. Dies unterminiert die Grundpfeiler der Demokratie und muss deshalb grundsätzlich geändert werden. Verschiedene Gemeinden in Europa haben bereits Maßnahmen gegen TTIP, CETA und TiSA ergriffen und ähnlich lautende Resolutionen unterschrieben.

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Husch-Pfusch Ankauf des Pfarrsaals stoppen!

Offenbar will die Götzner ÖVP in einer der letzten Gemeindevertretungssitzungen, in der sie noch eine gesicherte Mehrheit besitzt, das Thema Pfarrsaal-Ankauf still und heimlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit ohne seriöse Entscheidungsgrundlage durchboxen. Als Alibi-Argument heißt es nun plötzlich, dass der Saal für die Schülerbetreuung genutzt werden kann.

Vereinbarungen nicht eingehalten

Mitte November wurde vereinbart, eine Arbeitsgruppe aus allen Fraktionen zu bilden, die ein Konzept erstellen sollte, wie der Pfarrsaal genutzt werden kann und was das kostet. Hier passierte unter Leitung der ÖVP bis heute gar nichts. Heimlich im Hintergrund doch sehr wohl. Die Allparteien-Arbeitsgruppe wurde nie einberufen und stattdessen wieder im ÖVP-Alleingang lediglich bei einer Sitzung diesen Montag informiert, was die ÖVP nun in der Gemeindevertretung am 26.1. offenbar beschließen will.

Diese Vorgangsweise ist inakzeptabel und die plötzliche Eile völlig unverständlich. Die Grüne Liste Götzis sieht den Gang in die Öffentlichkeit als letztes Mittel, diesen willkürlichen Alleingang der Mehrheitsfraktion zu stoppen. „Wir sind überzeugt, dass das Thema Pfarrsaal sehr viele Götznerinnen und Götzner interessiert. Und dass die meisten Eltern für ihre Kinder die bestmögliche und nicht die parteipolitisch für die ÖVP passendste Schülerbetreuung wollen“, so Gemeindevertreter Thomas Ender.

Alibi-Argument Schülerbetreuung

Die Schülerbetreuung soll nicht als Alibi-Argument für den Ankauf des Pfarrsaals in Götzis herhalten müssen. Es gibt kein hinreichendes Konzept, wie der Pfarrsaal eine geeignete Lösung für die Raumnot in der Schülerbetreuung sein könnte. Es gibt nur vage Aussagen und unreflektierte Ideen – eine sehr dünne Entscheidungsgrundlage für ein so wichtiges Thema. Die Schülerbetreuung verdient eine ernsthafte Auseinandersetzung, abgekoppelt vom Thema Pfarrsaal.

Pfarrsaal-Ankauf öffentlich diskutieren

Die GLG möchte das Thema Pfarrsaal-Ankauf öffentlich diskutieren. Gemeinsam soll wie schon vereinbart endlich eine geeignete Entscheidungsgrundlage erarbeitet werden, um über Kauf oder Nicht-Kauf seriös entscheiden zu können. „Bisher wissen wir nur, dass der Saal eine gute Lage hat und der Ankauf mit hohen Kosten und Folgekosten verbunden ist. Was fehlt ist eine kurz- und mittelfristige Perspektive, wie und wofür wir den Saal kommunal verwenden können“, so Ender weiter.

Schon mehrere Monate versucht die ÖVP das Thema Pfarrsaal-Ankauf durchzubringen. Und das in  nichtöffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung. Mit dem Argument, dass der Kaufpreis nicht bekannt werden soll und die Vertragspartner nicht genannt werden sollen. Die GLG hat in jeder dieser Sitzungen beantragt, das Thema öffentlich zu diskutieren, bevor man überhaupt an einen Kauf denkt. Der Kaufpreis ist bei diesem Ankauf das kleinere Problem und wem der Pfarrsaal gehört, ist hinlänglich bekannt. Das muss wohl nicht extra verschwiegen werden.

Bedenken auch innerhalb der Mehrheit

Selbst in der ÖVP gab es zum Kauf große Bedenken wegen der hohen Kosten und Folgekosten. Drei Ausschüsse sind zu keinem Ergebnis gekommen, da noch kein klarer Nutzen für die Gemeinde sichtbar ist, der eine Investition von bis zu einer Million Euro in den nächsten drei Jahren rechtfertigt. Eine ÖVP-Gemeindevertreterin dachte sogar laut über eine Volksabstimmung nach.

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