Ortsmitte mit neuer Vs-Markt aufwerten!

L190 von Schulgasse bis Marktstr./ St. Ulrichstr. mit starker Unterstützung des Landes umgestalten

Der Raum mit Kirche, Volksschule Markt, Blumenwiese – der Kernbereich des Zentrums unserer Gemeinde – ist durch den starken Verkehr auf der lärmigen, dominierenden L 190 und durch große Gestaltungsdefizite erheblich belastet und wenig einladend.

Zusammen mit der Fertigstellung der neuen Volksschule sollte auch dieser
Bereich aufgewertet werden. 

Die Blumenwiese kann wesentlich an Aufenthaltsqualität für verschiedene Nutzungen gewinnen – beispielsweise als niveaugleich an Kirchenumfeld und VS-Pausenplatz anschließende, leicht gegenüber der L 190 angehobene Ebene. 

Die langgezogene Kurve mit breiter Fahrbahn und die Ampeln bei den Kreuzungen dienen vor allem dazu, den Kfz.-Verkehr  auf der L 190 zu organisieren und zu begünstigen. 

Zumindest im Abschnitt von der Schulgasse bis zur Marktstr./St. Ulrichstr. sollte die L 190 verkehrsberuhigt neu gestaltet werden. Das Land hat beispielsweise in Hohenems eine Zentrumsumfahrung finanziert und gibt hunderte Millionen für die Umfahrung in Feldkirch aus. Da kann Götzis mit Recht Landesmittel für einen derartigen Umbau einfordern. Gerade in Hohenems sieht man, welch positive Wirkung eine sensible, menschenfreundliche Umgestaltung von Straßen und Plätzen entfalten kann. 

Durch die Finanzlage wird es bei uns nur in kleinen Schritten und mit starker Unterstützung des Landes möglich sein. 

Nutzen wir die Chance, im Zuge des Neubaus der Volksschule, nun weitere Straßenräume sicherer, einladender und nutzbarer machen.

30er Zone für alle

Bürgerinformation und 113 Unterschriften

Als Ungerecht und sachlich falsch wird die vom Gemeindevorstand mehrheitlich verordnete 30er Zone im Götzner Ortsgebiet von jenen empfunden, die davon ausgenommen sind – nämlich die Anwohner:innen an der Hans-Berchtold-Straße, Kirlastraße und Bulitta.

Bei einer von der Grünen Liste Götzis organisierten Bürgerinformation im Kolpinghaus wurden am 14.2.2025 die Auswirkungen für die Betroffenen dargelegt und mit Fakten untermauert.

Walter Heinzle, Obmann des Mobilitätsausschuss, gab einen fachlichen Input zu 30er Zonen und deren positive Auswirkungen. Vor allem die verbesserte Sicherheit durch Tempo 30, die Lärmreduktion um fast die Hälfte, sowie die Verbesserung der Lebensqualität für alle auf und neben der Straße.

Rege Diskussionen gab es von den Teilnehmenden. Der Tenor war, dass es nicht sein kann, dass alle die Vorteile haben, nur die Anwohner der ausgenommenen Straßen nicht. Dies wird als große Ungerechtigkeit empfunden. Auch besteht berechtigte Angst, dass mit dieser Verordnung nun noch mehr Verkehr auf die letzten 40er Straßen zukommt.

30er Zone für alle. Machen wir.

Im Vorfeld haben besorgte Bürger:innen insgesamt 113 Unterschriften gesammelt und dem Bürgermeister übergeben, um ihrem Unmut Ausdruck zu verleihen. Nun liegt es am kommenden Gemeindevorstand, diese Ungerechtigkeit so rasch wie möglich zu korrigieren.

Kiesdeal: Offene Fragen eingebracht nach §38 GG

Aus der Gemeindevertretungssitzung am 3.2.2025

Der Kiesdeal war auch in der vergangenen Sitzung der Gemeindevertretung Thema. Die Oppositionsparteien GLG, BBG, NEOS und FPÖ brachten zu Beginn viele Fragen nach §38 4 GG ein, da diese bis heute offen blieben, aber nicht weniger brisant sind. Der Bürgermeister kommentierte, dass diese gesetzeskonform beantwortet werden würden (Fragen nach §38 4 GG müssen spätesten bei der nächsten Sitzung beantwortet werden).

Fragen zur Causa Kiesdeal

  • Ist es richtig, dass in den Beschlussvorlagen abweichende Mengenangaben gemacht wurden, die trotz Nachfrage in der Sitzung vor dem Beschluss nicht geklärt wurden. Es geht um die Abbaumengen die im Vertrag mit Kies Kopf genau geregelt sind die aber dem Abbauplan widersprechen.
  • Kann davon ausgegangen werden, dass dieses mit minimalster ÖVP und SPÖ Mehrheit beschlossene Konstrukt für Götzis die beste Lösung ist, den eigenen Bodenschatz zu verwerten? Wenn ja, bitte belastbare Unterlagen zu dieser Erkenntnis vorlegen, die dies zweifelsfrei belegen, und dass Bürgermeister Böhmwalder nicht Millionen an Altach verschenkt sowie alles ihm Mögliche unternommen hat, Schaden von Götzis abzuhalten. 
  • Wie viele Anzeigen bei der BH-Feldkirch und strafrechtliche Anzeigen gegen involvierte Partner sind zurzeit am Laufen und gibt es weitere Anzeigen durch das von Götzis und Altach beschlossene Konstrukt? Bitte um Informationen zu allen Anzeigen gegen die betroffenen Gemeinden Altach und Götzis, Anzeigen gegen Subunternehmen oder handelnden Einzelpersonen wie Franz Kopf. 
  • Ist es richtig, dass bereits eine Aufsichtsbeschwerde gegen Manfred Böhmwalder vorliegt wegen Verletzung der Amtsverschwiegenheit?
  • Ist es richtig, dass die Gemeinde Altach bislang keine gleichwertigen Ersatzgründe für unseren Landwirt bereitstellen kann obwohl dies im Grundsatzbeschluss 2019 verlangt wird? Wie wird das geregelt?
    Zitat Beschluss 2019: „Die Details der noch zu verhandelnden Rahmenbedingungen für den Abbau sind vertraglich zu regeln. Als wichtigste Grundvoraussetzungen sind die existentiellen Interessen des Gutshofs zu berücksichtigen“.
  • Rechtberatung und Kosten der Rechtsberatung: Ist es richtig, dass die im Gemeindevorstand genannten Kosten für die Rechtsberatung von 20.000 € auf über 100.000 € angestiegen sind. Wie hoch sind die genauen bisherigen Kosten, wo sind diese budgetiert und wer hat diese Kosten freigegeben?
  • Wie hoch sind die Kosten die im Vorfeld für die RA Eisenberger angefallen sind?
  • Stimmt es, dass die Aussage des Finanzamts zum beschlossenen steuerschonenden Konstrukt nur eine Fragenbeantwortung ist und keine rechtlich belastbare Information?
  • Vertrag Kies Sauwinkel GmbH: Ist es richtig, dass Manfred Böhmwalder namentlich als Geschäftsführer in der neu zu gründenden Kiesabbau Sauwinkel GmbH genannt wird, unabhängig davon, ob er Bürgermeister bleibt? Endet die Bestellung zum Geschäftsführer mit der Abwahl oder wurde hier ein Versorgungsposten geschaffen?
  • Stimmt es, dass bereits vor Beschluss der Verträge durch die Gemeindevertretung die Vertragsverhandlungen mit der Fa. Kopf Kies & Beton GmbH abgeschlossen wurden? Wieso werden die Verhandlungsprotokolle und Niederschriften auch auf Nachfrage nicht ausgehändigt?
  • Die Change of Control Klausel regelt im Falle der Änderung der Eigentumsverhältnisse (Übernahmen, Beteiligung von anderen Gesellschaften), welche Konsequenzen dies für die Vertragspartner hat.
    • Warum wurde in den Vertragsverhandlungen diese „Change of Control-Klausel“ auf Drängen der Fa. Kies-Kopf aus dem Vertrag genommen?
    • Welche Argumente hatte die Fa. Kies-Kopf für die Streichung dieser Klausel?
    • Warum hat die Marktgemeinde Götzis dem zugestimmt?
    • Welche Konsequenzen hätte nun eine Änderung der Eigentumsverhältnisse für alle Vertragspartner?
  • Studie Geo-Consult: Von wem wurde diese Studie beauftragt?
    • Welches Ziel hatte die Erstellung dieser Studie?
    • Welche Ergebnisse / Empfehlungen liefert diese Studie?
    • Sind Bürgermeister Manfred Böhmwalder diese Studie und die Ergebnisse bekannt?
    • Wenn nein, warum nicht?
    • Wenn ja, warum wurden die Ergebnisse / Empfehlungen dieser Studie von Bürgermeister Manfred Böhmwalder ignoriert?

Aufsichtsbeschwerde wegen Kiesdeal

BH soll den Beschluss zur Gründung der Kies-GmbH prüfen

Nachden BGM Böhmwalder mit minimalster Mehrheit der ÖVP und SPÖ Stimmen den Beschluss zum Kiesdeal noch kurz vor den Wahlen durchdrückte, haben die anderen Parteien GLG, BBG, NEOS und FPÖ ein Aufsichtsbeschwerde bei der BH Feldkirch eingebracht.

Es besteht der dringende Verdacht, dass der beschlossene Vertrag gegen § 3 und § 71 Abs. 1 des GG verstoßen.

§ 3) Grundsätze
(1)Die Aufgaben der Gemeinde sind nach den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu besorgen. Auf den Schutz der Umwelt zur Erhaltung der Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen ist Bedacht zu nehmen.

§ 71) Wirtschaftliche Unternehmungen
(1)Die Gemeinde darf eine wirtschaftliche Unternehmung nur betreiben, wenn dies den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entspricht. Diesen Grundsätzen entspricht der Betrieb einer wirtschaftlichen Unternehmung durch die Gemeinde insbesondere nicht, wenn

a) die Unternehmung zur Befriedigung eines Bedarfes der Bevölkerung der Gemeinde nicht erforderlich ist;
b) der Zweck der Unternehmung in gleicher Weise durch einen anderen erfüllt wird oder voraussichtlich erfüllt werden kann;
c) die Art und der Umfang der Unternehmung nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf stehen.

Hier die Aufsichtsbeschwerde als PDF:

Kies für Kopf

Mit minimalster Mehrheit beschlossen

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde gestern in der Gemeindevertretung der Kiesdeal beschlossen.

Dieser Beschluss bindet Götzis die nächsten 35 Jahre – komme was wolle. Zudem wurde ohne dringende Notwendigkeit gleich der Abbaubetrieb auch für die Nächsten 35 Jahre mitbeschlossen, nämlich Kies Kopf.

Dieser Beschluss sieht sehr nach einem Kopf-Förderprogramm aus unter ÖVP-Freunden mit ein paar SPÖlern und ist ein Millionengeschenk an Altach. Der Beschluss heute in Altach wird wohl nur Formsache sein, denn für Altach lohnt sich der Deal millionenfach.

Zuvor in der öffentlichen Sitzung hat Walter Heinzle Stellung genommen, um unser Unverständnis über diesen sorglosen Umgang mit Götzner Eigentum auzudrücken. Hier die Abschrift der Wortmeldung, die vom Bürgemeister vergeblich drei Mal unterbrochen wurde, um sie zu verhindern – die Nervosität war wohl groß!

Wortmeldung unter Allfälligem von Walter Heinzle

Götzis, 20.1.2025 Gemeindevertretungssitzung:

Zum Kies-Projekt, das sich auf den finanziellen Spielraum der nächsten 7 Gemeindevertretungen auswirkt. Keine Angst: Ich werde nicht auf Details des Vertrages mit Altach eingehen, die ja – unsrer Meinung nach unbegründet – in der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung behandelt werden. Ich beziehe mich nur auf in der Öffentlichkeit bereits Bekanntes:
Ganz kurz zur Geschichte: Wir haben vor etlichen Jahren grundsätzlich einem gemeinsamen Kies-
Projekt mit Altach zugestimmt, weil wir natürlich bedeutende Einnahmen für Götzis gesehen haben, weil sogar eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit unsres Rheinhofes versprochen wurde, weil wir auch den Betrieb Kies-Kopf nicht gefährden wollten und – was ich besonders betonen möchte – weil wir selbstverständlich davon ausgegangen sind, dass wir als Grundbesitzer und Eigentümer von Kies und Deponierechten mit der Standortgemeinde Altach einen fairen, den üblichen Marktgepflogenheiten in unserem Land entsprechenden Vertrag aushandeln werden – nach dem Motto: gute Rechnung – gute Freunde.

Nachdem Altach von Beginn an wirklich unverschämte Forderungen gestellt hatte und man sich mehrere Jahre nicht über die Entschädigung für Altach einigen konnte, haben die beiden Bürgermeister Loacker und Giesinger bei der Wirtschaftskammer nachgefragt – als unabhängige Institution, sozusagen als Schiedsrichter -, um zu erfahren, in welchem Rahmen man von einer „guten“ Rechnung zwischen Grundeigentümer und Standortgemeinde reden kann. Die WK ließ eine Studie ausarbeiten und teilte uns mit, dass ganz grob gesagt maximal ca. 15% des Reinerlöses an die Standortgemeinde, der Rest von 85% an den Grundeigentümer geht. Eine „gute“ Rechnung spricht also Altach ca. 15% zu.  ÖVP und SPÖ wollen laut Grundsatzbeschluss vor einem Jahr  aber 43,3% nach Altach fließen lassen, also fast das Dreifache (!) dessen, was laut WK einer „guten“ Rechnung entspricht – mit der allerknappsten Mehrheit von 16 Stimmen gegen 14 aller 4 anderen  Fraktionen.
Da sind wohl die Argumente dieser knappen Mehrheit interessant:


1. Argument: Die Gemeinde Altach stimmt bei einem geringeren Erlösanteil dem Projekt nicht zu:
Wenn die Gemeinde Altach aussteigt, geht sie vollkommen leer aus – keine Erlösmillionen, keine Naturschutzabgabe; mehr noch: der Betrieb Kies-Kopf ist zumindest mittelfristig gefährdet, was übrigens weder wir wollen, noch die Gemeinde Altach wollen kann. Altach wird also sehr wohl zustimmen, wenn es keinen großen Schaden in Kauf nehmen will.
Selbst wenn die Gemeinde Altach eine behördliche Festsetzung der Entschädigung für Götzis beantragen würde und dabei auch Recht bekäme, könnte sich die Entschädigung nach Begleichen aller anfallenden Kosten von Altach nur in einem Rahmen bewegen, wie er uns von der Wirtschaftskammer als marktüblich mitgeteilt wurde.
Dagegen bleibt Götzis bei einem Scheitern des Projektes mit Altach im Besitz seines Bodenschatzes und der Deponierechte und kann eigenständig ein Projekt ausarbeiten und zur Vergabe ausschreiben, wobei der Transport auf öffentlichem Wassergut am Rheindamm zur Landesstraße beim Zollamt Mäder erfolgen kann – ohne jede Benutzung von Gemeindestraßen in Altach oder Mäder. Selbst wenn auch dann kurzfristig kein Projekt zustande käme, könnten wir unser „Tafelsilber“ unbeschadet und eher im Wert noch steigend an unsere Nachfahren übergeben.


2. Argument: Möglicherweise verbietet es die EU, Aushub in die wassergefüllte Kiesgrube zu deponieren:
Dafür sind keinerlei konkrete Ankündigungen bekannt und zudem sind die letzten EU-Wahlen nicht so ausgefallen, dass schärfere Umweltgesetze zu erwarten sind. Falls es aber neue Erkenntnisse gäbe, die es wegen erheblicher langfristiger Schäden als geboten erscheinen lassen, keinen Aushub im Wasser zu deponieren, wäre es ohnehin besser, dies zu beachten. Das Geschenk in der Größenordnung von mindestens 10 Mio. € an Altach geht an eine Gemeinde, die zwar auch nicht im Geld schwimmt, die aber laut ihrem schon beschlossenen Budget für 2025 ihren Schuldenstand senken kann, obwohl sie beispielsweise vor kurzem einen großzügigen neuen Kindergarten gebaut hat.


In Götzis will Bürgermeister Böhmwalder noch rasch seinen Kies-Deal mit Altach endgültig unter Dach und Fach bringen, um dann 2 Wochen später das absehbar hochdefizitäre Budget 25 zu behandeln. Nach allem, was bisher bekannt ist, muss mit einer Erhöhung des Schuldenstands der Gemeinde um etliche Mio. gerechnet werden. Dabei ist keine wirklich große Investition vorgesehen. Es ist so, dass beispielsweise für die Volksschule noch keine Baukosten enthalten sind; dass  Kindergärten auf absehbare Zeit in Provisorien und keineswegs optimalen Altbauten bleiben müssen; dass Straßen kaum notdürftig geflickt werden können – von aufwertender Gestaltung keine Rede; dass wir eigentlich nicht wissen, wie wir die großen Kosten für unsere Volksschule, für den Bahnhofsumbau, für das Abfallsammelzentrum, den Kostenbeitrag für den Neubau der Sportgemeinschaft usw. abdecken sollen, ohne massiv Leistungen der Gemeinde einzuschränken und Abgaben zu erhöhen.
Da ist es doppelt unverständlich, dass ungerechtfertigt und ohne jede Gegenleistung viele Millionen nach Altach verschoben werden sollen.
Mit dieser Haltung in finanziellen Fragen kann es durchaus sein, dass wir in nicht allzu ferner Zukunft als Gemeinde quasi „in Konkurs gehen“, d. h. finanziell vom Land ferngesteuert werden – mit drastischen Einschnitten in vielen Bereichen.


Es besteht allerdings noch Hoffnung: einerseits, dass heute der Vertrag doch nicht beschlossen und diese Entscheidung über den Zeitraum einer ganzen Generation der kommenden Gemeindevertretung überlassen wird und andererseits, dass aus den Wahlen in weniger als 2 Monaten eine Gemeindevertretung hervorgeht, die Götzis in eine gute Zukunft führt.