Ortsteile wieder besser verbinden!

Ortsteile Unter und ober der Bahn wieder besser verbinden!

Mit unseren hartnäckig verhandelten Bahnhofsplänen wird der neue Bahnhof eine vorbildliche moderne Verkehrsdrehscheibe für Götzis. Behindertengerecht mit Liften, Treppen und Rampen, mit neuen effizienten Bushaltestellen, mit großem PV-Dach und – besonders wichtig – mit neuer Unterführung für Radfahrer und Fußgänger. 

Verantwortlich handeln. tun wir.

Die ÖBB bauen die bestehende Unterführung als behindertengerechten Zugang zu den Bahnsteigen um, mit Treppen und Liften, die nach unten bzw. oben führen. Radfahren ist dort nicht mehr möglich. 

Die neue Unterführung ist wesentlich einladender und großzügiger konzipiert mit vielen Verbesserungen: breiter, übersichtlicher, heller, weniger steil, gut befahrbar und mit Rampe als Zugang zum Inselbahnsteig – ein Qualitätssprung für die Radmitnahme im Zug. 

Vor allem ist sie aber ein absolut unverzichtbares, besonders wertvolles Bindeglied zwischen den Ortsteilen beidseits der Bahn und Kernelement der Radroute Götzis – Mäder. 

Kinder der VS Blattur, Schüler:innen unserer Mittelschule, Radfahrende mit oder ohne E-Unterstützung, mit Kinder- oder Lastenanhänger, Lastenräder, Rollstühle oder E-Mobile-Benützende und Menschen jeden Alters zu Fuß werden sie durchqueren und ihre Vorzüge schätzen. Eine schnelle und sichere Verbindung von unter der Bahn in den Ort.

Ortsmitte mit neuer Vs-Markt aufwerten!

L190 von Schulgasse bis Marktstr./ St. Ulrichstr. mit starker Unterstützung des Landes umgestalten

Der Raum mit Kirche, Volksschule Markt, Blumenwiese – der Kernbereich des Zentrums unserer Gemeinde – ist durch den starken Verkehr auf der lärmigen, dominierenden L 190 und durch große Gestaltungsdefizite erheblich belastet und wenig einladend.

Zusammen mit der Fertigstellung der neuen Volksschule sollte auch dieser
Bereich aufgewertet werden. 

Die Blumenwiese kann wesentlich an Aufenthaltsqualität für verschiedene Nutzungen gewinnen – beispielsweise als niveaugleich an Kirchenumfeld und VS-Pausenplatz anschließende, leicht gegenüber der L 190 angehobene Ebene. 

Die langgezogene Kurve mit breiter Fahrbahn und die Ampeln bei den Kreuzungen dienen vor allem dazu, den Kfz.-Verkehr  auf der L 190 zu organisieren und zu begünstigen. 

Zumindest im Abschnitt von der Schulgasse bis zur Marktstr./St. Ulrichstr. sollte die L 190 verkehrsberuhigt neu gestaltet werden. Das Land hat beispielsweise in Hohenems eine Zentrumsumfahrung finanziert und gibt hunderte Millionen für die Umfahrung in Feldkirch aus. Da kann Götzis mit Recht Landesmittel für einen derartigen Umbau einfordern. Gerade in Hohenems sieht man, welch positive Wirkung eine sensible, menschenfreundliche Umgestaltung von Straßen und Plätzen entfalten kann. 

Durch die Finanzlage wird es bei uns nur in kleinen Schritten und mit starker Unterstützung des Landes möglich sein. 

Nutzen wir die Chance, im Zuge des Neubaus der Volksschule, nun weitere Straßenräume sicherer, einladender und nutzbarer machen.

30er Zone für alle

Bürgerinformation und 113 Unterschriften

Als Ungerecht und sachlich falsch wird die vom Gemeindevorstand mehrheitlich verordnete 30er Zone im Götzner Ortsgebiet von jenen empfunden, die davon ausgenommen sind – nämlich die Anwohner:innen an der Hans-Berchtold-Straße, Kirlastraße und Bulitta.

Bei einer von der Grünen Liste Götzis organisierten Bürgerinformation im Kolpinghaus wurden am 14.2.2025 die Auswirkungen für die Betroffenen dargelegt und mit Fakten untermauert.

Walter Heinzle, Obmann des Mobilitätsausschuss, gab einen fachlichen Input zu 30er Zonen und deren positive Auswirkungen. Vor allem die verbesserte Sicherheit durch Tempo 30, die Lärmreduktion um fast die Hälfte, sowie die Verbesserung der Lebensqualität für alle auf und neben der Straße.

Rege Diskussionen gab es von den Teilnehmenden. Der Tenor war, dass es nicht sein kann, dass alle die Vorteile haben, nur die Anwohner der ausgenommenen Straßen nicht. Dies wird als große Ungerechtigkeit empfunden. Auch besteht berechtigte Angst, dass mit dieser Verordnung nun noch mehr Verkehr auf die letzten 40er Straßen zukommt.

30er Zone für alle. Machen wir.

Im Vorfeld haben besorgte Bürger:innen insgesamt 113 Unterschriften gesammelt und dem Bürgermeister übergeben, um ihrem Unmut Ausdruck zu verleihen. Nun liegt es am kommenden Gemeindevorstand, diese Ungerechtigkeit so rasch wie möglich zu korrigieren.

Kiesdeal: Offene Fragen eingebracht nach §38 GG

Aus der Gemeindevertretungssitzung am 3.2.2025

Der Kiesdeal war auch in der vergangenen Sitzung der Gemeindevertretung Thema. Die Oppositionsparteien GLG, BBG, NEOS und FPÖ brachten zu Beginn viele Fragen nach §38 4 GG ein, da diese bis heute offen blieben, aber nicht weniger brisant sind. Der Bürgermeister kommentierte, dass diese gesetzeskonform beantwortet werden würden (Fragen nach §38 4 GG müssen spätesten bei der nächsten Sitzung beantwortet werden).

Fragen zur Causa Kiesdeal

  • Ist es richtig, dass in den Beschlussvorlagen abweichende Mengenangaben gemacht wurden, die trotz Nachfrage in der Sitzung vor dem Beschluss nicht geklärt wurden. Es geht um die Abbaumengen die im Vertrag mit Kies Kopf genau geregelt sind die aber dem Abbauplan widersprechen.
  • Kann davon ausgegangen werden, dass dieses mit minimalster ÖVP und SPÖ Mehrheit beschlossene Konstrukt für Götzis die beste Lösung ist, den eigenen Bodenschatz zu verwerten? Wenn ja, bitte belastbare Unterlagen zu dieser Erkenntnis vorlegen, die dies zweifelsfrei belegen, und dass Bürgermeister Böhmwalder nicht Millionen an Altach verschenkt sowie alles ihm Mögliche unternommen hat, Schaden von Götzis abzuhalten. 
  • Wie viele Anzeigen bei der BH-Feldkirch und strafrechtliche Anzeigen gegen involvierte Partner sind zurzeit am Laufen und gibt es weitere Anzeigen durch das von Götzis und Altach beschlossene Konstrukt? Bitte um Informationen zu allen Anzeigen gegen die betroffenen Gemeinden Altach und Götzis, Anzeigen gegen Subunternehmen oder handelnden Einzelpersonen wie Franz Kopf. 
  • Ist es richtig, dass bereits eine Aufsichtsbeschwerde gegen Manfred Böhmwalder vorliegt wegen Verletzung der Amtsverschwiegenheit?
  • Ist es richtig, dass die Gemeinde Altach bislang keine gleichwertigen Ersatzgründe für unseren Landwirt bereitstellen kann obwohl dies im Grundsatzbeschluss 2019 verlangt wird? Wie wird das geregelt?
    Zitat Beschluss 2019: „Die Details der noch zu verhandelnden Rahmenbedingungen für den Abbau sind vertraglich zu regeln. Als wichtigste Grundvoraussetzungen sind die existentiellen Interessen des Gutshofs zu berücksichtigen“.
  • Rechtberatung und Kosten der Rechtsberatung: Ist es richtig, dass die im Gemeindevorstand genannten Kosten für die Rechtsberatung von 20.000 € auf über 100.000 € angestiegen sind. Wie hoch sind die genauen bisherigen Kosten, wo sind diese budgetiert und wer hat diese Kosten freigegeben?
  • Wie hoch sind die Kosten die im Vorfeld für die RA Eisenberger angefallen sind?
  • Stimmt es, dass die Aussage des Finanzamts zum beschlossenen steuerschonenden Konstrukt nur eine Fragenbeantwortung ist und keine rechtlich belastbare Information?
  • Vertrag Kies Sauwinkel GmbH: Ist es richtig, dass Manfred Böhmwalder namentlich als Geschäftsführer in der neu zu gründenden Kiesabbau Sauwinkel GmbH genannt wird, unabhängig davon, ob er Bürgermeister bleibt? Endet die Bestellung zum Geschäftsführer mit der Abwahl oder wurde hier ein Versorgungsposten geschaffen?
  • Stimmt es, dass bereits vor Beschluss der Verträge durch die Gemeindevertretung die Vertragsverhandlungen mit der Fa. Kopf Kies & Beton GmbH abgeschlossen wurden? Wieso werden die Verhandlungsprotokolle und Niederschriften auch auf Nachfrage nicht ausgehändigt?
  • Die Change of Control Klausel regelt im Falle der Änderung der Eigentumsverhältnisse (Übernahmen, Beteiligung von anderen Gesellschaften), welche Konsequenzen dies für die Vertragspartner hat.
    • Warum wurde in den Vertragsverhandlungen diese „Change of Control-Klausel“ auf Drängen der Fa. Kies-Kopf aus dem Vertrag genommen?
    • Welche Argumente hatte die Fa. Kies-Kopf für die Streichung dieser Klausel?
    • Warum hat die Marktgemeinde Götzis dem zugestimmt?
    • Welche Konsequenzen hätte nun eine Änderung der Eigentumsverhältnisse für alle Vertragspartner?
  • Studie Geo-Consult: Von wem wurde diese Studie beauftragt?
    • Welches Ziel hatte die Erstellung dieser Studie?
    • Welche Ergebnisse / Empfehlungen liefert diese Studie?
    • Sind Bürgermeister Manfred Böhmwalder diese Studie und die Ergebnisse bekannt?
    • Wenn nein, warum nicht?
    • Wenn ja, warum wurden die Ergebnisse / Empfehlungen dieser Studie von Bürgermeister Manfred Böhmwalder ignoriert?

Aufsichtsbeschwerde wegen Kiesdeal

BH soll den Beschluss zur Gründung der Kies-GmbH prüfen

Nachden BGM Böhmwalder mit minimalster Mehrheit der ÖVP und SPÖ Stimmen den Beschluss zum Kiesdeal noch kurz vor den Wahlen durchdrückte, haben die anderen Parteien GLG, BBG, NEOS und FPÖ ein Aufsichtsbeschwerde bei der BH Feldkirch eingebracht.

Es besteht der dringende Verdacht, dass der beschlossene Vertrag gegen § 3 und § 71 Abs. 1 des GG verstoßen.

§ 3) Grundsätze
(1)Die Aufgaben der Gemeinde sind nach den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu besorgen. Auf den Schutz der Umwelt zur Erhaltung der Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen ist Bedacht zu nehmen.

§ 71) Wirtschaftliche Unternehmungen
(1)Die Gemeinde darf eine wirtschaftliche Unternehmung nur betreiben, wenn dies den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entspricht. Diesen Grundsätzen entspricht der Betrieb einer wirtschaftlichen Unternehmung durch die Gemeinde insbesondere nicht, wenn

a) die Unternehmung zur Befriedigung eines Bedarfes der Bevölkerung der Gemeinde nicht erforderlich ist;
b) der Zweck der Unternehmung in gleicher Weise durch einen anderen erfüllt wird oder voraussichtlich erfüllt werden kann;
c) die Art und der Umfang der Unternehmung nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf stehen.

Hier die Aufsichtsbeschwerde als PDF:

Copyright 2014 Grüne Liste Götzis | Impressum